In Gesprächen rund um das Thema Steuern hört man häufig, dass Eheleute weniger Steuern zahlen müssen als Singles oder unverheiratete Paare. Doch was ist dran? Kann eine Hochzeit wirklich helfen Steuern zu sparen?
Für Ehepaare mit standesamtlicher Trauung gibt es die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Sie können zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen.
Die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) kann einen erheblichen Steuervorteil bringen, insbesondere dann, wenn die beiden Partner ein unterschiedlich hohes Einkommen haben. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, gibt es keinen Vorteil.
Zusammenveranlagung reduziert Steuerlast:
Und wie funktioniert die Berechnung der Steuer beim Ehegattensplitting? Die zusammengerechnete Summe der Einkünfte wird zunächst halbiert und daraus gemäß der Grundtabelle die Steuer berechnet. Anschließend wird das Ergebnis wieder verdoppelt.
Sind die Einkünfte sehr unterschiedlich, ergibt sich dadurch gegenüber der Einzelveranlagung insgesamt eine niedrigere Steuer. Frei- und Pauschbeträge können so optimal ausgenutzt werden.
Für Einkünfte aus Kapitalanlagen (z.B. Aktien oder Zinsen) bekommt jeder einen Sparerfreibetrag von 801 EUR (Stand 2021), die nicht versteuert werden müssen. Hast du zum Beispiel Einkünfte aus Aktienanlagen von unter 1602 EUR und dein Partner nicht, muss bei gemeinsamer Veranlagung keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Bei Einzelveranlagung wären für dich alle Einkünfte über dem Freibetrag von 801 EUR zu versteuern.
Mit der Hochzeit ändert sich der Steuerfreibetrag für Geldgeschenke von 20.000 EUR auf 500.000 EUR (Stand 2021).
Bei der Erbschaftssteuer gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Schenkungssteuer.
Wenn du haftpflicht- oder rechtsschutzversichert bist, wird in der Regel auch dein Ehepartner in den Versicherungsschutz einbezogen. Somit benötigt dein Ehepartner keine eigenständige Versicherung mehr und Versicherungsverträge – falls vorhanden - können meist gekündigt werden.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du deine Familienmitglieder (Kinder, Ehepartner) beitragsfrei mitversichern, falls bestimmte Kriterien zutreffen (u.a. das Familienmitglied darf nicht selbst versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder hauptberuflich selbständig sein).
Ehepaare müssen keine Grunderwerbssteuer zahlen, wenn einer vom anderen eine Immobilie kauft.
Hast du weitere Anregungen oder Tipps zur Steueroptimierung für Ehegatten? Schreibe doch einen Kommentar.
Diese Website benutzt Cookies. 🍪 Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos