Sowohl bei einem Umzug als auch bei der Warenanlieferung ist es wichtig, dass das jeweils benötigte Fahrzeug genügend Platz zum Parken in unmittelbarer Nähe hat und eine ausreichend große Rangierfläche vorhanden ist. Oft stellt dies jedoch ein Problem dar, welches besonders durch die aktuell schwierige Parkplatzsituation in den Innenstädten hervorgerufen wird. Hilfreich wäre in diesen Situationen das Beantragen eines zeitlich begrenzten Halteverbots für den benötigten Bereich, um zu verhindern, dass dieser Raum von anderen Autofahrern des öffentlichen Verkehrs zugeparkt wird. Tatsächlich ist dies auch in der Praxis möglich.
Da nicht jede Privatperson eigenständig eine Halteverbotszone einrichten darf und dazu eine Ausbildung und Lizenz von Nöten ist, ist der Erste Schritt zum eigenen Halteverbot das Kontaktieren eines Verkehrssicherungsunternehmens, bei dem das Halteverbot für einen bestimmten Bereich beantragt werden kann. Im Idealfall sollte das Halteverbot spätestens circa zwei Wochen vor dem Termin, beispielsweise dem Umzugstag, beantragt werden. Das kontaktierte Unternehmen befasst sich in der Regel mit der Erstellung eines Lageplans und der Einholung aller notwendigen Genehmigungen. Sollte keine Genehmigung vorliegen, stellt dieses unrechtmäßige Eingreifen in den Straßenverkehr einen Strafbestand dar, was zur Anzeige führen kann. Es ist also unerlässlich, eines der befugten Verkehrssicherungsunternehmen zu beauftragen.
Wie bei vielen Dingen variieren die Preise regional recht stark. Während eine Halteverbotszone in kleineren Städten und Gemeinden recht günstig ausfällt, können die Preise für ein eigenes Halteverbot in Berlin deutlich höher ausfallen. Hierbei ist es ratsam, sich bei der kontaktierten Verkehrssicherungsfirma im Voraus zu den Kosten zu informieren. Der Preis liegt in der Regel zwischen 15 und 45 Euro, wobei einzelne Halteverbote auch deutlich günstiger oder teurer ausfallen können. In Städten wie Berlin kann der Preis teilweise auch auf bis zu 120 Euro ansteigen, da hier die Parkplatzsituation besonders kompliziert ist. Allerdings sind auch günstige Preise von knapp über 10 Euro möglich. Dies ist auch abhängig vom beauftragten Unternehmen.
Da sich ein öffentliches Halteverbot auf einer öffentlichen Straße befindet, gelten auch hierbei einige Regeln. Es darf weder ein Privatgelände noch eine Einfahrt gesperrt werden. Jedoch ist es gestattet, ein Halteverbot vor einer Einfahrt zu beantragen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der beantragenden Person dafür zu sorgen, dass diese Einfahrt in der Praxis freigehalten wird, um dem Eigentümer das Ausfahren aus seiner Einfahrt zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, können beispielsweise zwei kleinere LKW statt ein großer verwendet werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorher mit der betroffenen Person abzusprechen, um mögliche Probleme im Voraus zu klären. Ebenfalls ist es nicht gestattet, die Schilder für die Halteverbotszone eigenständig zu verschieben. Die Berechtigung dazu besitzt das beauftragte Unternehmen.
Sollten sich trotz des Halteverbots Parkende in der Halteverbotszone aufhalten, können diese abgeschleppt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass in diesem Falle das Ordnungsamt informiert werden sollte und nicht ein privater Abschleppdienst. Bei privaten Abschleppunternehmen muss meist der Anrufende in Vorkasse treten. Mit Pech müssen diese Kosten später, in einem langwierigen Prozess, eingeklagt werden. Um sich diese Unannehmlichkeiten zu ersparen, erweist sich der Weg über das Ordnungsamt als deutlich einfacher. Ein Anruf genügt meistens.
Das Beantragen eines zeitlich begrenzten Halteverbots stellt also durchaus eine empfehlenswerte Alternative dar.
Wie sind deine Erfahrungen bei Umzug oder Anlieferungen? Gibt es dort auch Parkplatzprobleme? Wir freuen uns über Feedback.
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